FlexWell GmbH

Impressum

Lieferungs‑ und

Zahlungsbedingungen

1.   Umfang der Lieferung

Als zugesichert gelten die Eigenschaften, welche im Vertrag ausdrücklich angegeben oder nach dem Vertragsinhalt eindeutig und zweifelsfrei als solche erkennbar sind.

Mündliche Vereinbarungen müssen, um wirksam zu sein, in dem schriftlichen Vertrag wiederholt oder schriftlich bestätigt sein. Die Bezeichnung "wie gehabt" beziehen wir nur auf die Ware und Verpackung, nicht aber auf den Preis. Es werden die am Versandtag geltend gemachten Preise unserer letzten Preisliste/Angebot berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

Zumutbare und handelsübliche Mehr‑ oder Minderlieferungen zur rationellen Auftragsabwicklung behalten wir uns vor.

2.   Lieferzeit

Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten, sie ist jedoch unverbindlich. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung der unverbindlich vereinbarten Lieferzeit uns schriftlich auffordern binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung tritt der Verzug ein. Unsere Haftung für sämtliche Ansprüche, die sich aus verspäteter Lieferung ableiten, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung betrachten wir als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmefrist können wir nicht übernehmen.

3.   Gefahrübergang

Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Käufers, auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart ist.

4.    Recht des Lieferers auf Rücktritt

Unvorhergesehene, außergewöhnliche und unverschuldete (Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Ereignisse ‑ wie Fälle höherer Gewalt, Arbeiterausstand, Aussperrungen, Betriebsstörungen, insbesondere auch Maschinenschäden, Betriebseinstellungen, behördliche Maßnahmen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Rohstoffen usw. ‑ entbinden uns, sofern durch sie die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, von der weiteren Lieferpflicht und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vortrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben. Sind die vorgenannten Ereignisse vorübergehender Art, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfange. In den vorbezeichneten Fällen stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nicht zu.

Nachträglich uns bekannt werdende Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sowie begründete Veranlassung zur Annahme, dass er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigen uns zum Rücktritt, falls nicht genügende Sicherheit gegeben werden kann.

Schadensersatzansprüche wegen solchen Rücktritts kann der Besteller nicht geltend machen.

Nichtabnahme der Abschlussmenge zum Liefertermin und Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen lassen das Recht des Käufers auf weitere Lieferungen erlöschen, ohne dass es der Bestimmung einer Nachfrist oder der Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB bedarf, unbeschadet unseres Rechts, auch noch nach dem Fälligkeitstermin die Abnahme zu verlangen.

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

5.   Mängelrügen

Beanstandungen im Sinne des § 377 Abs.1 HGB können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. (Evtl. Beanstandungen im Sinne des § 377 Abs. 3 HGB können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung erhoben werden.) Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten. Bei Unmöglichkeit der Ersatzlieferung, nach deren zweimaligem Fehlschlagen sowie bei deren schuldhafter Verzögerung (Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Käufer oder Dritten nicht zu.

Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der Ware, auch wenn sie aufgrund unserer Prüfergebnisse erfolgen, und unsere Anwendungshinweise befreien den Käufer nicht von eigener Eignungsprüfung. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

6.   Zahlungsbedingungen

Schecks werden nur vorbehaltlich des Zahlungseingangs auf unserem Konto angenommen. Bank‑, Diskont‑ und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des von der Deutschen Bundesbank festgestellten durchschnittlichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

7.   Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt  oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

Sämtliche gelieferte Ware bleibt unser Eigentum.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit‑) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit‑) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit‑) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit‑) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Förderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

In der Zurücknahme wie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet ‑ kein Rücktritt vom Vertrag vor.

8.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz.

9.   Entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich der Grundlage der vorstehenden Liefer‑ und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an.